17Jan
Unentgeltlichkeit der Volksschule. Elterninformation
Gemäss Bundesverfassung ist der Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich. Deshalb dürfen laut neuestem Bundesgerichtsentscheid keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Schulveranstaltungen verlangt werden. Ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungskosten. Die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern hat nun in einem überarbeiteten Merkblatt ihre Empfehlungen angepasst.