Endlich war es soweit! Seit Wochen fieberten die Kinder des Kindergarten Weids dem Ausflug in das Restaurant Schiff in Luzern entgegen
Gemäss Bundesverfassung ist der Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich. Deshalb dürfen laut neuestem Bundesgerichtsentscheid keine Elternbeiträge mehr für obligatorische Schulveranstaltungen verlangt werden. Ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungskosten. Die Dienststelle Volksschulbildung des Kantons Luzern hat nun in einem überarbeiteten Merkblatt ihre Empfehlungen angepasst.
Infolge Bauarbeiten auf dem Weg zwischen Berghofstrasse und dem Zihlenfeld ist der Weg vorübergehend gesperrt. Während dieser Zeit müssen die Schüler den Weg entlang der Menznauerstrasse oder über den Bergboden nehmen.